Geschichte des Vereins

Die Entstehung des  Schützenvereins Werpeloh geht auf das Jahr 1867 zurück und diente ursprünglich dem Zweck des Schutzes vor der herrschenden Wildplage

Die Geschichte des Vereins

" Werpelohs Schützenverein ging aus den Schutztruppen gegen die Wildplage hervor". So stand es in großen Lettern zum 100-jährigen  Bestehen am Freitag, den 16. Juni 1967  in der Ems-Zeitung (Verfasser Hermann Hölscher).

Tatsächlich war im vorigen Jahrhundert die Wildplage in Werpeloh wegen der umliegenden Waldgebieten so groß, dass Wölfe, Hirsche, Wildschweine in Rudeln auftraten. Im Hümmlinger Buch steht, dass die Werpeloher Bauern keine Frauen mehr bekommen konnten, weil das Wild die ganze Saat immer wieder vernichtete und die Bauern somit mittellos darstanden.

Damals waren aus dem Kreis der wehrhaften Männer der Gemeinde besondere Schutztruppen entstanden. Aus deren Mitte, wie auch aus den Verband der später entstandenen Weidmänner, sind die Männer hervorgegangen, die den Schützenverein gründeten. Dem in der Ems-Zeitung am 16. Juni 1867 erschienen, bereits oben erwähnten Artikel zu entnehmen, dass die Hauptinitiatoren und Gründer des Werpeloher Schützenvereins Hermann Geers, Josef Horstmann, Nikolaus Thormann, Hermann Funke und Lambert Olges (erster Kommandeur) waren.

Durch Nachforschung und Einblick in Staatsarchiv in Osnabrück kamen weitere Details an das Tageslicht: Im Januar 1990 machten sich Mitglieder des Vorstandes auf den Weg zum Staatsarchiv Osnabrück. Dort hoffte man an Ort und Stelle auf weitere Informationen zu stoßen. Was dort nach langen, schon als hoffnungslos angesehenen Suchen ans Tageslicht gelang war eine dicke Akte des Schützenvereins Werpeloh.

Aus den Akten des Archivs ist nicht, wie erhofft, zu ersehen, wann das erste Schützenfest in Werpeloh gefeiert wurde. Vielleicht schon vor 1867. Aus den Unterlagen geht lediglich hervor, dass mit Datum vom 29. Juli 1867 Heinrich Heßling -damaliger Lehrer in Werpeloh von 1863 bis 1883 -  um die Erlaubnis der Veranstaltung eines Schützenfestes am 2. September 1867 ersucht hat , welches ausschließlich genehmigt wurde. Allerdings wurde dieses Schützenfest am 26. August 1867 gefeiert, da sich ein entsprechender Vermerk in den Akten befindet. Die Statuten sind von 44 Werpeloher Bürgern unterschrieben und genehmigt worden. Weiterhin ist anzumerken, dass fast alle Unterlagen und Genehmigungen von 1867 - 1926 im Osnabrücker Archiv vorgefunden wurden.

 

   
gesuch

SN1124                                                                 Pr29/7 67

Standesherrliches Amt Hümmling

Gesuch

des Herrn Heinr. Heßling zu Werpeloh
namens verschiedener Eingesessener zu Werpeloh

den 29. Juli 1867

Betr. Abhaltung eines Schützenfestes zu Werpeloh

Den ersten nachweislichen Vorstand haben gebildet:

Kommandeur: Heinrich Heßling

Major: Hermann Kramer

Adjutant: Gerhard Wilhelm Schmitz

1869, so ist den Unterlagen zu entnehmen, war ein neuer Vorstand gebildet worden. Als Unterzeichner in einem Antrag aus diesem Antrag aus diesem Jahr finden sich hier:

Kommandeur: Hermann Geers

Major: Eilers

Adjutant: Lammers

Dieser Antrag war auch erstmalig versehen mit einem Gemeindestempel und unterschrieben vom Vorsteher Dop. Bis zum Jahre 1902 waren alle Anträge von Oberst Hermann Geers unterzeichnet.

Im Jahre 1870 hatte sich der Vorstand neu formiert. Im Austausch für Eilers ist Perk neuer Major. Dieser Vorstand hat sich vermutlich bis 1892 gehalten. Im Jahre 1892 wurde ein neues Festkomitee gewählt. Oberst blieb auch hier Hermann Geers, ansonsten sind ab hier in jedem Jahr neue Namen zu finden.

Es ist zu ersehen, dass in Werpeloh schon immer mit Gewehren geschossen wurde. In § 1 der Statuten vom 28. April 1867 steht:

" Jeder Schütze, welcher Teil am Schützenfeste nimmt, muss Gemeindemitglied in Werpeloh, von unbescholtenem Rufe, zwanzig Jahre alt sein und mit Schießgewehren umzugehen wissen."

Von älteren Leuten wird erzählt, dass beim Scheibenschießen so verfahren wurde, dass ein Anzeiger  mit seinem Hut soviel Kreise in der Luft drehte, wie Ringe geschossen wurden. Schon damals gab es Preis - und Königsschießen.

Schuetzenplaetze in Werpeloh

Bis 1899 waren alle Schützenfeste in Diek-Sand. Im Jahre 1900 wurde eine Verlegung des Schützenplatzes beantragt, da der Platz im Diek-Sand wegen Wegnahme des Holzes ungeeignet geworden war. Der neue Platz war, wie die nachfolgende Skizze zeigt, vor dem Neuen-Grund (wo jetzt das Haus Willeke vormals Tholen, Am Bugenkamp steht). 1902 wurde auf einem anderen Platz, und zwar hinter Elsken-Diek (hinter Thormann, Börgerstrasse) gewählt. Hier feierte man allerdings nur dies eine Jahr.

Von 1903 bis 1919 fand das Schützenfest wiederum vor dem neuen Grund statt. 1920 dann wurde beantragt, den Schützenplatz nach Hahn-Kämpe  (hinter Sievers, Klinkenstraße) zu verlegen. Der hier errichtete Schießstand wurde auch nach Verlegung des Schützenplatzes weiterhin benutzt. Anfangs, bis zur Fertigstellung des dortigen Schießstandes, z. B. noch vom Schulhofe aus.

In den Jahren 1925 und 1935 fand das Schützenfest am Bugenkamp statt (gegenüber von Pohlmann und Waurich). Von 1926 bis 1933 dann bei Wigbers, Holterkamp, in der Nähe vom Windberg. 1934 und ab 1936 auf dem Schulhof. Hier wurde  1935 ein Schießstand "Kyffhauserbund" (Kriegerverein) errichtet und später vom Schützenverein übernommen. Dieser wurde 1977, da er den Sicherheitsbestimmungen nicht mehr entsprach, abgerissen.

Der neue Schießstand wurde im selben Jahr fertiggestellt und am 5. Juni 1977 durch Pater Daniel, Clemenswerth, eingeweiht (Pater Matthäus war im Urlaub). Das Wappen, dass sich auf der vorderen Seite des Gebäudes zu betrachten ist, wurde eigens von Pater Matthäus geschaffen.

Eintragungen ins Vereinsregister

Am 21. Dezember 1913 wurde eine Versammlung einberufen. Man beabsichtigte , den Verein als "Schützenverein Werpeloh e.V." ins Vereinsregister des Amtsgerichts eintragen zu lassen.

Zu dieser Versammlung waren neue Statuten ausgearbeitet worden. Diese wurden vorgelesen. Danach erklärten sich alle 68 Anwesende bereit, dem Verein beizutreten. Hierauf wurde der Vorstand gewählt:

Oberst: Eigner und Gemeindevorsteher Johann Bernhard Nieters

Major: Beerbter Josef Horstmann

Rechnungsführer: Eigner Heinrich Perk

Kommandeur: Eigner Christian Manns

Adjutant: Halbbeerbter Conrad Behnen

Entste2 klein Entste3 klein Entste4 klein
Entste5 klein Entste6 klein Entste7 klein

Werpeloh, den 21 Dezember 1913

Protokoll

In der heutigen Versammlung war eine größere Anzahl Interessenten zwecks Gründung eines Schützenvereins erschienen. Nachdem die Satzungen vorgelesen waren, erklärten sich sämtliche Anwesende bereit, dem Verein beizutreten. Die Zahl der Anwesenden betrug 68.

Folgende Personen wurden zu Mitgliedern des Vorstandes gewählt, so dass ihnen gemäß § 7 des Statuts die Vertretung nach außen obliegt:

1. Eigner und Gemeindevorsteher Johann Bernard Nieters zu Werpeloh

2. Beerbter Josef Horstmann zu Werpeloh

3. Eigener Heinrich Perk zu Werpeloh

4. Eigener Christian Manns zu Werpeloh

5. Halbbeerbter Conrad Behnen zu Werpeloh

Von diesen wurden den in Gemäßigkeit von § 8 des Statuts

1. Joh. Bern. Nieters zum Obersten

2. Jos. Horstmann zum Major

3. Heinrich Perk zum Rechnungsführer

4. Christ. Manns zum Kommandeur

5. Conrad Behnen zum Adjutanten

und zu Stellvertreter dieser:

1. Molkereiverwalter Wilh. Schmitz

2. Beerbter Heinr. Geers

beide aus Werpeloh gewählt.

Joh. Bern. Nieters     Jos. Horstmann     Wilh. Schmitz     Conr. Behnen     Heinr. Perk     Christ. Manns     Heinr. Geers

Satzungen in Abschrift

§ 1

Der in Werpeloh bestehende Schützenverein ist ein geschlossener und führt den Namen "Schützenverein Werpeloh". Der Verein hat seinen Sitz in Werpeloh.

§ 2

Der Verein hat den Zweck das bestehende gute Verhältnis zwischen den Werpeloher Bürgern aller Stände zu erhalten und zu fördern sowie die Liebe zum Vaterland zu pflegen.

§ 3

Bürger und Bürgersöhne unbescholtenen Rufes welche das 18. Lebensjahr erreicht haben, können Vereinsmitglieder werden. Die Anmeldung erfolgt bei dem Rechnungsführer. Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme.

§ 4

Der Austritt erfolgt durch schriftliche Abmeldung beim Rechnungsführer. Es ist nur zum Jahresschluss zulässig und ist 6 Monate vorher anzumelden.

§ 5

Der regelmäßige Jahresbeitrag eines jeden Mitglieds beträgt 1 Mark. Neu eingetretene Mitglieder zahlen ein Eintrittsgeld von 50 Pfg.

§ 6

Ist ein Mitglied durch Krankheit oder Trauer verhindert an dem Hauptfeste sich zu beteiligen, so ist derselbe für dieses Jahr von der Zahlung frei.

§ 7

Der Vorstand besteht aus 5 Personen. Seine Mitglieder werden auf 5 Jahre unbeschadet des § 2 BGB gewählt. Er ist bei Anwesenheit von 3 Mitgliedern beschluß- und handlungsfähig. Zur Vertretung nach Außen sowie zu Zeichnung von Willenserklärung genügt die Mitwirkung von 3 Vorstandsmitgliedern. Im übrigen gelten die Bestimmungen des bürgerlichen Gesetzbuches.

§ 8

Die Vorstandsmitglieder bekleiden in ihrem Verhältnis dem Verein gegenüber das Amt: des Oberst, des Majors, des Rechnungsführers, des Kommandeurs, des Adjutanten. Die Mitgliederversammlung bestimmt, welches von diesen Ämtern die einzelnen Vorstandsmitglieder noch bekleiden sollen. Außerdem wählt sie zwei Personen, welche Vertretungsweise die genannten Ämter auf Beschluss des Vorstandes zu verwalten haben. Dem Verein gegenüber haben sie solange die Vertretung dauert, die Rechte der Vertretenen, dritten gegenüber haben sie keine Vertretungsbefugnisse.

§ 9

Mitgliedsversammlungen werden von dem Vorstand zu Erledigung innerer Vereinsangelegenheiten berufen, jedoch beschließt der Vorstand allein über das Hauptfest.

§ 10

Die Einladung zu den Mitgliederversammlungen geschieht in ortsüblicher Weise.

§ 11

Den Vorsitz in den Mitgliedsversammlungen führt der Oberst, bei seiner Verhinderung, das dem Range nach höchste Vorstandsmitglied. Für den Fall, ist kein Vorstandsmitglied in der Versammlung zugegen das den Vorsitz übernehmen will, wird der Vorsitzender aus der Versammlung gewählt. Als Protokollführer fungiert der Rechnungsführer. Bei seiner Verhinderung wird der Protokollführer von dem Vorsitzenden bestimmt.

§ 12

Die in der Mitgliedsversammlung gefaßten Beschlüsse werden beurkundet durch Unterschrift des Vorsitzenden und des Protokollführers.

§ 13

Im Falle der Auflösung des Vereins sollen Fahnen und sonstige Ausrüstungs-Gegenstände dem Ortsvorsteher oder einer anderen geeigneten Person zur Aufbewahrung und späteren Aushändigung um einen etwa neu ins Leben tretenden Schützenverein der Werpeloher Bürger ausgehängigt werden. Das sonstige Vereinsvermögen besteht es aus barem Geld, Forderungen oder Immobilien sollen der Gemeinde Werpeloh zur Verschönerung des Ortes bei Auflösung des Vereins zufallen. Für die Auflösung müssen über dreiviertel der Mitglieder stimmen, falls sie erfolgen soll.

§ 14

Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden.

Die Satzungen wurden errichtet in

Werpeloh, den 21. Dezember 1913

Joh. Bern. Nieters                                                    Wilh. Schmitz

Conr. Behnen                                                           Heinr. Geers

Christ. Manns

Heinr. Perk

Jos. Horstmann

 

Die nachstehenden Statuten haben bis zum heutigen Tag größtenteils ihre Gültigkeit behalten.

Folgende Änderungen wurden inzwischen vorgenommen:

Am 03.03.1973 :

Am Generalversammlung faßte den Beschluss, den § 7 der Satzung wie folgt zu ändern:

Der Vorstand besteht aus 10 Mitgliedern. Er ist bei Anwesenheit von 6 Mitgliedern beschluß- und handlungsfähig. Zur Vertretung nach außen genügt die Mitwirkung von 3 Vorstandsmitgliedern.

Jedes Jahr scheiden 2 Mitglieder aus den Vorstand aus und müssen neugewählt werden, Wiederwahl ist gestattet. Die Reihenfolge der Ablösung bestimmt der Vorstand. Nach § 8 bekleiden die Vorstandsmitglieder in ihrem Verhältnis dem Verein gegenüber das Amt des Obersten, des Majors, des Rechnungsführers, des Kommandeurs, des Adjutanten, 2. Kompanieführer und 3 Fahnenoffieziers.

Am 21.02.1976 wurde der den § 5 wie folgt geändert:

Der jährliche Beitrag beträgt 12 DM.



     

Die Vereinsfahne

Der Werpeloher Schützenverein hatte schon sehr früh eine Fahne. Dies kann man daraus schließen, da die erste Schützenfahne schon um die Jahrhundertwende wegen Brüchigkeit durch eine neue ersetzt werden musste.

Die zweite Fahne ging beim Einmarsch der Allierten im Jahre 1945 verloren. Die dritte Fahne wurde 1950 angeschafft und in Verbindung mit dem 75- jährigen Jubelfest in einer Andacht von Prälat Behnen geweiht. Sie besteht aus doppeltem Tuch. Die eine Seite ist gelb mit dunkelgrüner Umrandung. Hier ist eine schöne Hümmlinger Heidelandschaft mit Hünengrab, grünenden Birken und vorbeiziehenden Wolken zu sehen. Auf der anderen Seite sieht der Betrachter die Schützenscheibe mit zwei gekreuzten Gewehren. Die Gewehre sind von unten mit Eichenlaub verziert und folgende Aufschrift ist zu lesen: Schützenverein Werpeloh Gegr. 1867.

 

 

Rechnung Vereinsfahne 1950 (Vergrößern durch Anklicken)

Diese Fahne hat schon Geschichte geschrieben: Sie wurde beim 100-jährigen Jubelfest 1967 entwendet. Die Aufregung war groß. Es wurde eine Belohnung für die Wiederbeschaffung in Höhe von 200 DM ausgesetzt.

Eines Morgens dann fand Hermann Wilken vor der damaligen Poststelle Anneken ein sorgfältig verpacktes, an den Schützenverein adressiertes Paket. Dieses beeinhaltete die sehnlichst vermisste Fahne. Während das Fahnentuch unbeschädigt geblieben war, war der Fahnenschaft mit den angehefteten Fahnennägel von den Tätern, die unbekannt blieben, vermutlich mutwillig zerbrochen worden. Nur das untere Ende des Schaftes war dem Paket beigefügt.

 

Quelle: Vereinschronik des Schützenvereins Werpeloh e.V.

An dieser Stelle danken wir den Verfassern der Vereinschronik, die  zum 125-jährigen Vereinsjubiläum 1992 verfasst wurde. Ohne den damaligen Einsatz mehrerer Vorstandsmitglieder und die bereitwillige Mithilfe vieler anderer wäre auch ein Projekt wie die Homepage nicht in diesem Umfang und ebenso wenig in dieser Informationsqualität möglich gewesen.